Hinweisgeberschutz auf einen Blick.

Allgemeine Hinweise

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweisschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen internen Hinweisgeberschutzbeauftragten bestellt.

Herr Grave
Am Alexanderhaus 160
26127 Oldenburg

Telefon: +49 441 3008-105
E-Mail: Hinweisgeberschutz@herzog-online.com

Datenschutz

Die von Ihnen gemachten Meldungen unterliegen, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, unseren Datenschutzbedingungen.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldung sieht das HinSchG ebenfalls die Möglichkeit einer Meldung zu externen Meldestellen vor. Die Details können Sie dem HinSchG auf der Internet Seite des Bundesministeriums der Justiz entnehmen.


HERZOG GmbH
Am Alexanderhaus 160
26127 Oldenburg

  • +49 441 3008-0
  • +49 441 3008-100